Die Kanzlei Dr. Scholtz berät zu allen Rechtsfragen des Erbrechts, insbesondere zur rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Behandlung von Grundstücken im Nachlass dar. Vorrangiges Ziel ist stets die Vermeidung von Konflikten vor und nach dem Eintritt eines Erbfalls, weshalb auch die konstruktive Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zum Leistungsportfolio der Kanzlei in Stuttgart gehört.
Lassen Sie sich ausführlich beraten, um so Streitfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wir sind gerne für Sie da!
Statt ein Testament eigens notariell beurkunden zu lassen, kann der Erblasser seinen letzten Willen auch handschriftlich errichten. Hierbei kann die Kanzlei - unterhalb der Beurkundungskosten - juristische Hilfe leisten.
Dabei verlangt der Aspekt der Vorsorge von dem beratenden Rechtsanwalt, dass er nicht nur spezielle Fachkenntnisse in der komplexen Materie des Erbrechts besitzt, sondern auch die individuellen Bedürfnisse des Erblassers berücksichtigt. Zudem sind Kenntnisse im Bereich der Vertragsgestaltung unerlässlich. Nur so lässt sich der Grundsatz "Vorsorgen ist besser als Streiten" verwirklichen.
Rechtsanwalt Dr. Scholtz legt besonderes Gewicht auf die rechtssichere Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, um späteren Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dabei kommen ihm Erfahrungen aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem allgemeinen Vertragsrecht, zugute.
Mitglieder einer Erbengemeinschaft sollen deren Auseinandersetzung betreiben, d.h. die einzelnen Nachlassgegenstände untereinander verteilen. Ohne Teilungsanordnungen des Erblassers kann dies schwierig sein. Die Kanzlei Dr. Scholtz kann den Prozess der Auseinandersetzung rechtlich begleiten, wobei ein Schwerpunkt auf Grundstücken im Nachlass liegt. Für die Bewertung von Grundstücken stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, deren Einsatz davon abhängt, ob ein Grundstück unbebaut oder bebaut ist und ob im zweiten Fall Gebäude gewerblich oder privat genutzt werden. Bei der Auswahl eines Bewertungsverfahrens kann Rechtsanwalt Dr. Scholtz behilflich sein.
Generell erfordert eine Nachlassverteilung, die den Willen des Erblassers erfüllt und dauerhaften Rechtsfrieden zwischen den Erben erzielt, einen schlichtend-kreativen Ansatz, wie er auch bei Vertragsverhandlungen zum Einsatz kommt. Rechtsanwalt Dr. Scholtz kann hierfür seine Erfahrung als Mediator mit Schwerpunkt in der Schlichtung von Erbstreitigkeiten nutzbar machen.
Eine Spezialität der Kanzlei ist das Internationale Erbrecht, bei dem es um Erbangelegenheiten mit Verbindung zu ausländischen Staaten geht. Dies kann auf Nachlassgegenständen im Ausland, der Umsetzung letztwilliger Verfügungen in einem anderen Land sowie Testamentsgestaltungen nach ausländischen Rechtsordnungen beruhen. Das wichtigste Beispiel sind zum Nachlass gehörende Grundstücke im Ausland, da viele Staaten speziell Grundeigentum ihrem eigenen Recht unterwerfen (Regel der lex rei sitae).
Zu diesen Fragen und Anforderungen aus Anlass eines deutschen Erbfalls mit Anknüpfung an ein anderes Land kann Rechtsanwalt Dr. Scholtz umfassend Beratung und juristische Hilfestellung leisten, wobei der regionale Schwerpunkt auf Nordeuropa, insbesondere auf Schweden liegt. Daneben bestehen Erfahrungen vor allem mit den Erbrechten Frankreichs, Italiens und Großbritanniens.